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08.09.2022
Verein

Tagesordnung finalisiert

Mit der zweiten Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung wurden Vereinsmitglieder über die endgültige Tagesordnung informiert. Die Tischvorlage ist ab sofort abrufbar.

Die Mitgliederversammlung findet am Montag, 26. September 2022 um 18.00 Uhr (Einlass: 16.30 Uhr) in der Wolfgang Steubing Halle am Riederwald statt. Zutritt zur Versammlung haben alle Mitglieder. Bitte beachte in diesem Zusammenhang, dass allerdings nur Mitglieder stimm- und redeberechtigt sind, die am Tag der Mitgliederversammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben, länger als sechs Monate dem Verein angehören, sich nicht im Beitragsrückstand befinden und keine Fördermitglieder sind. Minderjährige Mitglieder können durch Erziehungsberechtigte, die kein Vereinsmitglied sind, weder vertreten noch begleitet werden. Bitte beachte außerdem, dass die Vertretung nicht anwesender Mitglieder durch Vollmacht gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.01.2020 nicht mehr möglich ist.

Die Tischvorlage enthält den Bericht des Präsidiums mit dem Finanzbericht und dem Jahresabschluss zum 30. Juni 2021 und zum 30. Juni 2022 sowie die Berichte der Gremien und Tochter-gesellschaften. Sie wird zusätzlich am Tag der Versammlung ausliegen.

Endgültige Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 
  2. Berichte
    1. Bericht des Präsidiums einschließlich Erläuterung der Jahresabschlüsse 2020/21 und 2021/22, sowie über die Tochtergesellschaften Eintracht Frankfurt ProSports GmbH und Eintracht Frankfurt Liegenschaftsverwaltung GmbH
    2. Bericht der Eintracht Frankfurt Fußball AG
    3. Bericht des Verwaltungsrats
    4. Bericht der Revisoren
    5. Bericht des Beirats
    6. Bericht des Ehrenrats
    7. Aussprache über die Bericht
  3. Ehrungen
  4. Anträge
    1. Antrag des Präsidiums auf Zustimmung der Mitgliederversammlung gemäß § 8 der Satzung zur Ausgliederung des Fußball-Nachwuchsleistungszentrums in die Eintracht Frankfurt Fußball AG ab 01.07.2023
    2. Antrag des Präsidiums auf Änderung des § 7 der Satzung 
    3. Antrag des Präsidiums auf Änderung des § 10 der Satzung
    4. Antrag des Präsidiums auf Änderung des § 16 der Satzung 
    5. Antrag des Präsidiums auf Änderung des § 19 der Satzung 
    6. Antrag des Präsidiums auf Änderung des § 2 der Abteilungsordnung
    7. Antrag des Präsidiums auf Änderung des § 21 der Satzung
  5. Entlastungen
    1. Entlastung der einzelnen Mitglieder des Präsidiums
    2. Entlastung der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats
  6. Wahlen
    1. Wahl des Präsidenten
  7. Verabschiedung der Beitrags- und Gebührenordnung
  8. Verschiedenes


Die Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt gemäß § 19 der Satzung von Eintracht Frankfurt e.V. Mindestens zwei Wochen vor der Versammlung ist eine weitere Einladung unter Angabe des Zeitpunktes, des Orts und der endgültigen Tagesordnung an die Mitglieder zu versenden.

Anträge von ordentlichen Mitgliedern zur Tagesordnung müssen gemäß § 19 Abs. 3 schriftlich mit Begründung mindestens sechs Wochen vor der Versammlung dem Präsidium (über die Geschäftsstelle Alfred-Pfaff-Straße 1, 60386 Frankfurt am Main) eingereicht werden. Diese Anträge sind in die endgültige Tagesordnung aufzunehmen und in der Versammlung vorzutragen. Später eingehende Anträge dürfen, soweit sie nicht Abänderungs- oder Gegenanträge zu einem bereits vorliegenden Antrag sind, nur als Dringlichkeitsanträge behandelt werden. Dringlichkeitsanträge sind nur zugelassen, wenn mindestens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Zulassung dieser Anträge beschließen. Anträge auf Satzungsänderung(en) können nicht im Wege des Dringlichkeitsantrages gestellt werden.

Bitte beachte zusätzlich folgende Hinweise:

  • Alle Mitglieder benötigen für den Einlass ihren Mitgliedsausweis (Karte oder digitaler Mitgliedsausweis in der mainaqila-App) sowie einen Lichtbildausweis.
  • Die Versammlung beginnt pünktlich und ohne Verzögerung um 18.00 Uhr. Eine frühzeitige Anreise wird daher empfohlen. Der Einlass erfolgt ab 16.30 Uhr. Aufgrund der eingeschränkten Parkmöglichkeiten empfehlen wir die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (U4, U7 – Haltestation „Schäfflestraße“). Der Zugang zur Veranstaltung ist barrierefrei.