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16.11.2019

Ordentliche Mitgliederversammlung am 26. Januar 2020

Ende Januar kommt die Eintracht-Familie traditionell im Sportleistungszentrum am Riederwald zur Mitgliederversammlung zusammen. Diese findet am 26. Januar 2020 ab 12 Uhr statt.

Ende Januar kommt die Eintracht-Familie traditionell im Sportleistungszentrum am Riederwald zur Mitgliederversammlung zusammen. Diese findet am 26. Januar 2020 ab 12 Uhr statt.Zutritt zur Versammlung haben alle Mitglieder. Stimm- und redeberechtigt sind Mitglieder, die am Tag der Mitgliederversammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben, länger als sechs Monate dem Verein angehören, sich nicht im Beitragsrückstand befinden und keine Fördermitglieder sind. Minderjährige Mitglieder können durch Erziehungsberechtigte, die kein Vereinsmitglied sind, weder vertreten noch begleitet werden.Der Einlass findet ab 11 Uhr statt, die Mitgliederversammlung beginnt um 12 Uhr im Sportleistungszentrum am Riederwald (Alfred-Pfaff-Str.1, 60386 Frankfurt). Die Tischvorlage kann hier eingesehen werden.
Endgültige Tagesordnung
1Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2Berichte
2.1Bericht des Präsidiums einschließlich Erläuterung des Jahresabschlusses, sowie über die Tochtergesellschaften Eintracht Frankfurt ProSports GmbH und Eintracht Frankfurt Liegenschaftsverwaltung GmbH
2.2Bericht der Eintracht Frankfurt Fußball AG
2.3Bericht des Verwaltungsrats
2.4Bericht der Revisoren
2.5Bericht des Beirats
2.6Bericht des Ehrenrats
2.7Aussprache über die Berichte
3Ehrungen
3.1Sportlerehrungen
4Anträge
4.1Antrag des Präsidiums auf Änderung der Satzung
4.2Antrag des Mitglieds Michael Zink auf Änderung der Satzung
4.3Antrag der Mitglieder Stefan Ungänz, Andreas Mechler, Frank Dann, Thomas Schuster und Abida Reinhardt auf Änderung der Satzung
4.4Antrag der Mitglieder Claudia Stephan und Jörg Strehler auf Änderung der Satzung
4.5Antrag des Mitglieds Stephan Winterling auf Änderung der Versammlungs- und Wahlordnung
5Entlastungen
5.1Entlastung der einzelnen Mitglieder des Präsidiums
5.2Entlastung der einzelnen MItglieder des Verwaltungsrats
6Verabschiedung der Beitrags- und Gebührenordnung
7Verschiedenes
Nach § 19 Abs. 2 der Satzung von Eintracht Frankfurt e.V. erfolgt die Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung durch E-Mail an die dem Verein zuletzt bekannte E-Mail-Adresse. Mitglieder, die keine E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, werden per Brief eingeladen. Mindestens zwei Wochen vor der Versammlung ist eine weitere Einladung unter Angabe des Zeitpunktes, des Orts und der endgültigen Tagesordnung an die Mitglieder zu versenden.Anträge von ordentlichen Mitgliedern zur Tagesordnung müssen gemäß § 19 Abs. 3 schriftlich mit Begründung mindestens sechs Wochen vor der Versammlung bei dem Präsidium (über die Geschäftsstelle Alfred-Pfaff-Straße 1, 60386 Frankfurt am Main) eingereicht werden. Diese Anträge sind in die endgültige Tagesordnung aufzunehmen und in der Versammlung vorzutragen. Später eingehende Anträge dürfen, soweit sie nicht Abänderungs- oder Gegenanträge zu einem bereits vorliegenden Antrag sind, nur als Dringlichkeitsanträge behandelt werden. Dringlichkeitsanträge sind nur zugelassen, wenn mindestens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Zulassung dieser Anträge beschließen. Anträge auf Satzungsänderung(en) können nicht im Wege des Dringlichkeitsantrages gestellt werden.Gemäß § 19 Abs. 4 bis 8 kann sich ein nichtanwesendes Mitglied durch ein anwesendes Mitglied durch Vorlage einer Vollmacht vertreten lassen. Jedes anwesende Mitglied kann nur ein nichtanwesendes Mitglied vertreten und ist berechtigt, dessen satzungsgemäße Rechte auf der Mitgliederversammlung in vollem Umfang wahrzunehmen. Die Vollmacht muss den Namen des Vollmachtgebers, seine Anschrift und seine Mitgliedsnummer enthalten und den Vollmachtnehmer eindeutig unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und seiner Mitgliedsnummer kennzeichnen sowie unterschrieben sein. Sie ist zur Mitgliederversammlung im Original mitzubringen.