zaehlpixelzaehlpixel
02.03.2021
Verein

Mitgliederversammlung wird erneut verschoben

Das Präsidium hat entschieden, weiterhin an einer Präsenzveranstaltung festhalten zu wollen. Diese soll, vorbehaltlich der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens, im Spätsommer 2021 stattfinden.

Traditionell kommen die Mitglieder im Januar zur Jahreshauptversammlung zusammen. Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte das Präsidium darüber informiert, dass die Mitgliederversammlung 2021 aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden muss und dabei seine Hoffnung auf eine mögliche Durchführung im Frühjahr oder Frühsommer zum Ausdruck gebracht.

In der Zwischenzeit hat auch der Gesetzgeber klargestellt, dass unabhängig von etwaigen anderslautenden Satzungsbestimmungen ein Vereinsvorstand „nicht verpflichtet ist, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliedersammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist“ (§ 5 Abs. 2a des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschaftsrecht u. a. zur Bekämpfung der COVID19-Pandemie).

Das Präsidium sieht diese Voraussetzungen als erfüllt an und hat nun vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens und des anhaltenden Verbots von Großveranstaltungen beschlossen, die Mitgliederversammlung erneut zu verschieben, um eine Präsenzveranstaltung zu ermöglichen. Die Durchführung einer digitalen Veranstaltung für die mittlerweile über 91.000 Mitglieder wurde eingehend geprüft, doch eine vernünftige und vor allem rechtssichere Durchführung als kaum möglich und für viele Mitglieder nicht zumutbar eingestuft.

Hinzukommen die anstehenden Gremienwahlen, die satzungsgemäß alle vier Jahre anstehen. Neu zu besetzen sind alle Gremien des Vereins – der Verwaltungsrat, der Wahlausschuss, der Ehrenrat sowie die Revisoren. An der Wahl sollen sich alle interessierten Mitglieder beteiligen können und den Kandidaten die Gelegenheit gegeben werden, sich den Mitgliedern persönlich vorzustellen.

Über den weiteren Prozess und den Termin wird das Präsidium zu gegebener Zeit informieren und die Einladung satzungsgemäß mindestens zehn Wochen im Voraus an die Mitglieder versenden.