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05.07.2021
Verein

Mitgliederversammlung terminiert

Die diesjährige Mitgliederversammlung findet am 18. September 2021 im Deutsche Bank Park statt. Im Fokus stehen die Wahlen der Vereinsgremien.

Die Pandemie und ihre unmittelbaren Auswirkungen auf die Durchführung von Großveranstaltungen haben in den zurückliegenden anderthalb Jahren auch vor Eintracht Frankfurt und der Mitgliederversammlung keinen Halt gemacht. Für das Präsidium war nach Rücksprache mit den relevanten Vereinsgremien seit Beginn der Corona-Krise eines ganz klar: die Durchführung einer digitalen Mitgliederversammlung ist nur im äußersten Fall eine Option. Da bei der nun anstehenden Versammlung umfangreiche Wahlen für die Vereinsgremien Verwaltungsrat, Ehrenrat, Revisoren und Wahlausschuss auf der Tagesordnung stehen, für die sich die Kandidaten den Mitgliedern persönlich vorstellen sollen, hat der Verein bis zuletzt an einer physischen Präsenzveranstaltung festgehalten. Dabei hat das Präsidium nie den Mut verloren und begreift das Zusammentreffen im Deutsche Bank Park jetzt auch als einen weiteren Schritt zurück zu mehr Normalität. Vor allen Dingen freuen wir uns aber von ganzem Herzen darauf, dass die Eintracht-Familie nach endlosen Monaten endlich wieder zusammenkommen kann. 

Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass die Mitgliederversammlung vorbehaltlich der zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden Verordnungsregularien durchgeführt und einem in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt zu erarbeitenden, umfassenden Hygienekonzept unterliegen wird, um die Gesundheit aller Anwesenden sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der notwendigen Maßnahmen möchten wir bereits heute bitten, rechtzeitig zum Deutsche Bank Park anzureisen. Zutritt zur Versammlung haben grundsätzlich alle Mitglieder. Bitte beachte in diesem Zusammenhang, dass allerdings nur Mitglieder stimm- und redeberechtigt sind, die am Tag der Mitgliederversammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben, länger als sechs Monate dem Verein angehören, sich nicht im Beitragsrückstand befinden und keine Fördermitglieder sind. Minderjährige Mitglieder können durch Erziehungsberechtigte, die kein Vereinsmitglied sind, weder vertreten noch begleitet werden. Bitte beachte außerdem, dass die Vertretung nichtanwesender Mitglieder durch Vollmacht gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.01.2020 nicht mehr möglich ist. 

Die vorläufige Tagesordnung

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Berichte
2.1 Bericht des Präsidiums einschließlich Erläuterung des Jahresabschlusses, sowie über die Tochtergesellschaften Eintracht Frankfurt ProSports GmbH und Eintracht Frankfurt Liegenschaftsverwaltung GmbH
2.2 Bericht der Eintracht Frankfurt Fußball AG
2.3 Bericht des Verwaltungsrats
2.4 Bericht der Revisoren
2.5 Bericht des Beirats
2.6 Bericht des Ehrenrats
2.7 Aussprache über die Berichte
3. Ehrungen
4. Anträge
5. Entlastungen
5.1 Entlastung der einzelnen Mitglieder des Präsidiums
5.2 Entlastung der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats
6. Wahlen
6.1 Wahl des Verwaltungsrats
6.2 Wahl des Ehrenrats
6.3 Wahl der Revisoren
6.4 Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses
7. Verabschiedung der Beitrags- und Gebührenordnung
8. Verschiedenes

Nach § 19 Abs. 2 der Satzung von Eintracht Frankfurt e.V. erfolgt die Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung durch E-Mail an die dem Verein zuletzt bekannte E-Mail-Adresse. Mitglieder, die keine E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, werden per Brief eingeladen. Mindestens zwei Wochen vor der Versammlung ist eine weitere Einladung unter Angabe des Zeitpunktes, des Orts und der endgültigen Tagesordnung an die Mitglieder zu versenden. In diesem Zusammenhang werden wir die Mitglieder über die konkreten behördlichen Auflagen und Bedingungen für die Teilnahme an unserer Mitgliederversammlung informieren. 

Anträge von ordentlichen Mitgliedern zur Tagesordnung müssen gemäß § 19 Abs. 3 schriftlich mit Begründung mindestens sechs Wochen vor der Versammlung dem Präsidium (über die Geschäftsstelle Alfred-Pfaff-Straße 1, 60386 Frankfurt am Main) eingereicht werden. Diese Anträge sind in die endgültige Tagesordnung aufzunehmen und in der Versammlung vorzutragen. Später eingehende Anträge dürfen, soweit sie nicht Abänderungs- oder Gegenanträge zu einem bereits vorliegenden Antrag sind, nur als Dringlichkeitsanträge behandelt werden. Dringlichkeitsanträge sind nur zugelassen, wenn mindestens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Zulassung dieser Anträge beschließen. Anträge auf Satzungsänderung(en) können nicht im Wege des Dringlichkeitsantrages gestellt werden. 

Bewerbung für die Gremien-Wahl

Die Bewerbungsfrist ist bereits abgelaufen.