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06.09.2021
Verein

Finale Tagesordnung

Für die Mitgliederversammlung am 18. September 2021 im Deutsche Bank Park steht die endgültige Tagesordnung fest. Der Einlass beginnt um 10 Uhr, die Versammlung startet um 12 Uhr.

Wir weisen an dieser Stelle erneut darauf hin, dass die Mitgliederversammlung vorbehaltlich der zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden Verordnungsregularien durchgeführt und einem in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt zu erarbeitenden, umfassenden Hygienekonzept unterliegen wird, um die Gesundheit aller Anwesenden sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der notwendigen Maßnahmen möchten wir dich deshalb bereits heute bitten, rechtzeitig zum Deutsche Bank Park anzureisen. Der Zutritt erfolgt nach der GGG-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet). Bitte haltet den entsprechenden Nachweis (Impfausweis, Genesenen-Nachweis oder negatives Corona-Test-Ergebnis – PCR-Test nicht älter als 48 Stunden / Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden) sowie ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) bereit und folgt den Anweisungen des Ordnungspersonals.

Zutritt zur Versammlung haben grundsätzlich alle Mitglieder. Bitte beachte in diesem Zusammenhang, dass allerdings nur Mitglieder stimm- und redeberechtigt sind, die am Tag der Mitgliederversammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben, länger als sechs Monate dem Verein angehören, sich nicht im Beitragsrückstand befinden und keine Fördermitglieder sind. Minderjährige Mitglieder können durch Erziehungsberechtigte, die kein Vereinsmitglied sind, weder vertreten noch begleitet werden. Bitte beachte außerdem, dass die Vertretung nichtanwesender Mitglieder durch Vollmacht gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.01.2020 nicht mehr möglich ist.

Endgültige Tagesordnung

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Berichte
2.1 Bericht des Präsidiums einschließlich Erläuterung des Jahresabschlusses, sowie über die Tochtergesellschaften Eintracht Frankfurt ProSports GmbH und Eintracht Frankfurt Liegenschaftsverwaltung GmbH
2.2 Bericht der Eintracht Frankfurt Fußball AG
2.3 Bericht des Verwaltungsrats
2.4 Bericht der Revisoren
2.5 Bericht des Beirats
2.6 Bericht des Ehrenrats
2.7 Aussprache über die Berichte
3. Ehrungen
3.1 Sportlerehrungen
3.2 Sonstige Ehrungen
4. Anträge
4.1 Antrag des Präsidiums auf Änderung des §16 der Satzung
4.2 Antrag des Präsidiums auf Änderung des §19 der Satzung
4.3 Antrag des Präsidiums auf Entsendung eines Mitglieds in den Datenbeirat von Eintracht Frankfurt
5. Entlastungen
5.1 Entlastung der einzelnen Mitglieder des Präsidiums
5.2 Entlastung der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats
6. Wahlen
6.1 Wahl des Verwaltungsrats
6.2 Wahl des Ehrenrats
6.3 Wahl der Revisoren
6.4 Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses
7. Verabschiedung der Beitrags- und Gebührenordnung
8. Verschiedenes

Nach § 19 Abs. 2 der Satzung von Eintracht Frankfurt e.V. erfolgt die Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung durch E-Mail an die dem Verein zuletzt bekannte E-Mail-Adresse. Mitglieder, die keine E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, werden per Brief eingeladen. Mindestens zwei Wochen vor der Versammlung ist eine weitere Einladung unter Angabe des Zeitpunktes, des Orts und der endgültigen Tagesordnung an die Mitglieder zu versenden. 

Anträge von ordentlichen Mitgliedern zur Tagesordnung müssen gemäß § 19 Abs. 3 schriftlich mit Begründung mindestens sechs Wochen vor der Versammlung dem Präsidium (über die Geschäftsstelle Alfred-Pfaff -Straße 1, 60386 Frankfurt am Main) eingereicht werden. Diese Anträge sind in die endgültige Tagesordnung aufzunehmen und in der Versammlung vorzutragen. Später eingehende Anträge dürfen, soweit sie nicht Abänderungs- oder Gegenanträge zu einem bereits vorliegenden Antrag sind, nur als Dringlichkeitsanträge behandelt werden. Dringlichkeitsanträge sind nur zugelassen, wenn mindestens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Zulassung dieser Anträge beschließen. Anträge auf Satzungsänderung(en) können nicht im Wege des Dringlichkeitsantrages gestellt werden.