Zutritt zur Versammlung haben alle Mitglieder. Bitte beachte in diesem Zusammenhang, dass allerdings nur Mitglieder stimm- und redeberechtigt sind, die am Tag der Mitgliederversammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben, länger als sechs Monate dem Verein angehören, sich nicht im Beitragsrückstand befinden und keine Fördermitglieder sind. Minderjährige Mitglieder können durch Sorgeberechtigte, die kein Vereinsmitglied sind, weder vertreten noch begleitet werden. Bitte beachte außerdem, dass die Vertretung nichtanwesender Mitglieder durch Vollmacht gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.Januar 2020 nicht mehr möglich ist.
Vorläufige Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Berichte
2.1 Bericht des Präsidiums einschließlich Erläuterung des Jahresabschlusses, sowie über die Tochtergesellschaften Eintracht Frankfurt ProSports GmbH und Eintracht Frankfurt Liegenschaftsverwaltung GmbH
2.2 Bericht der Eintracht Frankfurt Fußball AG
2.3 Bericht des Verwaltungsrats
2.4 Bericht der Revisoren
2.5 Bericht des Beirats
2.6 Bericht des Ehrenrats
2.7 Aussprache über die Berichte
3. Ehrungen
4. Anträge
5. Entlastungen
5.1 Entlastung der einzelnen Mitglieder des Präsidiums
5.2 Entlastung der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats
6. Verabschiedung der Beitrags- und Gebührenordnung
7. Verschiedenes
Nach § 19 Abs. 2 der Satzung von Eintracht Frankfurt e.V. erfolgt die Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung durch E-Mail an die dem Verein zuletzt bekannte E-Mail-Adresse. Mitglieder, die keine E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, werden per Brief eingeladen. Mindestens zwei Wochen vor der Versammlung ist eine weitere Einladung unter Angabe des Zeitpunktes, des Orts und der endgültigen Tagesordnung an die Mitglieder zu versenden.
Anträge von ordentlichen Mitgliedern zur Tagesordnung müssen gemäß § 19 Abs. 3 schriftlich mit Begründung mindestens sechs Wochen vor der Versammlung dem Präsidium (über die Geschäftsstelle Alfred-Pfaff-Straße 1, 60386 Frankfurt am Main) eingereicht werden. Diese Anträge sind in die endgültige Tagesordnung aufzunehmen und in der Versammlung vorzutragen. Später eingehende Anträge dürfen, soweit sie nicht Abänderungs- oder Gegenanträge zu einem bereits vorliegenden Antrag sind, nur als Dringlichkeitsanträge behandelt werden. Dringlichkeitsanträge sind nur zugelassen, wenn mindestens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Zulassung dieser Anträge beschließen. Anträge auf Satzungsänderung(en) können nicht im Wege des Dringlichkeitsantrages gestellt werden.