Das Präsidium von Eintracht Frankfurt setzt sich zusammen aus dem Vereinspräsidenten und derzeit sieben Vizepräsident:innen. Der Präsident wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Verwaltungsrates und des Wahlausschusses für eine Wahlperiode von vier Jahren gewählt. Auf Vorschlag des Präsidenten werden die übrigen Präsidiumsmitglieder für den gleichen Zeitraum bestellt.
Die Aufgaben des Präsidiums sind folgendermaßen gegliedert:
Das Gremium ist berechtigt und verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die für eine ordnungsgemäße Vereinsführung erforderlich sind. Das Präsidium hat per Geschäftsordnung folgende Zuständigkeiten festgelegt: Präsident Mathias Beck repräsentiert das Präsidium und den Verein gegenüber der Öffentlichkeit, insbesondere im Verkehr mit Behörden, Verbänden, Wirtschaftsorganisationen und Medien. Er ist zudem für die strategische Planung und Ausrichtung, neue Geschäftsfelder sowie Liegenschaften und Immobilienentwicklung verantwortlich.
Vizepräsident Dieter Burkert verantwortet noch bis Anfang 2025 den Amateur-, Nachwuchs- und Seniorensport. In seine Fußstapfen treten Armin Kraaz und Katharina Keller, die bis zur Mitgliederversammlung 2025 von Dieter Burkert eingearbeitet werden. Für den Finanzbereich ist Vizepräsident Dominik Berker als Schatzmeister des Vereins zuständig, ebenso für das Rechnungswesen, die Budgetplanung und das Management der Beteiligungen. Für die Fan- und Förderabteilung und für juristische Angelegenheiten des Vereins ist Vizepräsident Stefan Minden zuständig. Personal, Kommunikation, Mitgliederwesen und IT gehören zum Zuständigkeitsbereich des geschäftsführenden Präsidiumsmitglied Moritz Theimann. Benjamin von Loefen zeichnet sich verantwortlich für die Infrastruktur Sportstätten und die Stärkung des Ehrenamts, darüber hinaus ist er Bindeglied zur aktiven Fanszene.
Das Präsidium von Eintracht Frankfurt
Die Geschäftsverteilung im Überblick
Kontakt
Jorien Müller
Referentin des Präsidiums
info@eintracht-frankfurt.de