Der Verein ist in verschiedene Gremien gegliedert. Die Mitglieder von Verwaltungsrat, Wahlausschuss und Ehrenrat sowie die Revisoren werden auf der Mitgliederversammlung gewählt. Hier erfahren Sie, wer unsere Entscheidungsträger sind und welche Aufgaben sie haben.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat besteht aus acht Mitgliedern, die auf der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt werden und im Anschluss daran für vier Jahre im Amt fungieren. Die Tätigkeit im Verwaltungsrat ist ehrenamtlich. Aus ihrer Mitte bestellen die Ratsmitglieder durch Wahl einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Zudem gibt sich der Rat, der mindestens viermal im Jahr zusammentritt, eine eigene Geschäftsordnung. Beschlüsse können mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden. Beschlussfähig ist das Gremium, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.
Zuständigkeiten
Zu den Aufgaben des Verwaltungsrates gehören die Überwachung der Geschäftsführung des Vereins, die Genehmigung des Jahresabschlusses sowie die Beratung des Präsidiums in wirtschaftlichen Angelegenheiten und anderen wichtigen Vereinsbelangen.
Bei Vereinsausgaben, die den Ansatz im Wirtschaftsplan überschreiten, ist das Präsidium gehalten, die Einwilligung des Verwaltungsrates einzuholen. In Zusammenarbeit mit dem Wahlausschuss schlagen die Ratsmitglieder den oder die Präsidentschaftskandidaten der Mitgliederversammlung zur Wahl vor.
Der Verwaltungsrat
Ehrenrat
Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung wird der Ehrenrat für vier Jahre gewählt. Als Wahlvoraussetzung gilt, dass der Beirat zunächst mindestens neun potenzielle Kandidaten für das Ehrenratsamt der Mitgliederversammlung vorzuschlagen hat, von welchen schließlich sieben bestellt werden. Aber nicht jedes Vereinsmitglied kann ohne Einschränkungen Ehrenratsmitglied werden. Als Kandidaten für dieses Gremium kommen nur Personen in Frage, die geringstenfalls 15 Jahre ununterbrochen dem Verein als ordentliches Mitglied angehört und das 40. Lebensjahr bereits beendet haben. Mindestens ein Ehrenratsmitglied sollte die Befähigung zum Richteramt besitzen.
Zuständigkeiten
In den Zuständigkeitsbereich des Ehrenrates, an dessen Spitze der Vorsitzende und sein Stellvertreter stehen, fallen die Entscheidung und Schlichtung vereinsinterner Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und Vereinsorganen sowie die Kontrolle nach Einhaltung der Vereinssatzung und –regeln.
Der Ehrenrat
Beirat
Eintracht Frankfurt ist in insgesamt 20 Abteilungen gegliedert. Die jeweiligen Abteilungsleiter:innen bilden den Beirat zusammen mit dem Vereinsjugendleiter und dem Beisitzer. Die Abteilungsleiter:innen werden von den zugehörigen Abteilungsversammlungen für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Mitglieder des Beirates wählen dann aus ihrer Mitte einen Beiratsvorsitz und zwei Stellvertreter:innen.
Zuständigkeiten
Die Koordinierung des Sportbetriebs der Amateurabteilungen und die Bestätigung der Jugendordnung gehören ebenso zu den Aufgaben des Beirates wie Abteilungsmitglieder für Ehrungen vorzuschlagen. Beschlussfähig ist das Gremium, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Der Beirat beschließt mit einfacher Mehrheit.
Der Beirat
Basketball: Norbert Kelzenberg
Boxen: Azzeddine El Karouia
Eishockey: Alexander Hermann (Vorsitzender)
Eissport: Mathias Roock
Fan- und Förderabteilung: Dario Minden
Fechten: Peter Ullrich
Fußball: Jürgen Müller
Golf: Gregor Schradi (kommissarisch)
Handball: Daniela Tomé Anani
Hockey: Jürgen Fiedler (stellvertr. Vorsitzender)
Kampfsport: Niko Föller
Leichtathletik: Michael Krichbaum
Ringen: Lutz Hahn
Rugby: Corinna Völker
Tennis: Samuel Speicher
Tischtennis: Thomas Wasem, Norbert Schneider
Triathlon: Georg Heckens (stellvertr. Vorsitzender)
Turnen: Martin Schönhoff
Volleyball: Lorena Evyapan
Ultimate Frisbee: Denis Krcmar (kommissarisch)
Holger Kunz (Vereinsjugendleiter)
Angelika Marx (Beisitzerin)
Revisoren
Im Verein sind drei Revisoren tätig, die aus mindestens fünf wählbaren Kandidaten hervorgegangen sind, die zuvor vom Wahlausschuss der Mitgliederversammlung zur Wahl vorgeschlagen wurden. Die Revisoren bekleiden ihr Amt für die Dauer von vier Jahren.
Zuständigkeiten
In dieser Zeit liegt ihre zentrale Aufgabe in der Prüfung aller Kassen- und Buchführungsbelege des Vereins. Das Gremium hat ebenfalls das Recht, die Buchungsunterlagen aller Abteilungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu durchleuchten.
Die Revisoren
Wahlausschuss
Der elfköpfige Wahlausschuss setzt sich aus den Vorsitzenden des Ehrenrates und Beirates, der Leitung der an Mitgliedern stärksten Abteilung, dem Vereinsjugendleiter, einem weiteren vom Beirat zu benennenden Abteilungsleiter sowie aus sechs aus der Mitgliederversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Zuständigkeiten
In Kooperation mit dem Verwaltungsrat schlagen die Ausschussmitglieder den oder die Präsidentschaftskandidaten der Mitgliederversammlung zur Wahl vor. In der Regel treffen sie sich bereits einige Wochen vor den anstehenden Wahlen, um geeignete Kandidaten für die entsprechenden Ämter zu finden. Gemeinsam mit dem Verwaltungsrat bestellt der Wahlausschuss auf Vorschlag des Präsidenten die weiteren Mitglieder des Präsidiums, wofür die Zustimmung einer Mehrheit von jeweils zwei Dritteln der Mitglieder beider Gremien notwendig ist. Bei einer jeweiligen Zweidrittelmehrheit, haben Wahlausschuss und Verwaltungsrat die Befugnis, einzelne Mitglieder des Präsidiums vorzeitig von ihrem Posten abzuberufen.